Wie bekommst du eine „Gratiszahnspange“?
Eine „Gratiszahnspange“ können Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr bekommen, wenn die Zahn- und Kieferfehlstellungen medizinisch behandlungsnotwendig sind (IOTN-Grad 5 und 4 beschreiben das Ausmaß der Fehlstellung). Das ist die Bedingung für die Bezahlung durch die Gesundheitskassen.
DIE ZAHNSPANGE
Das ständig wachsende Wissen – auch in der Zahnmedizin – hat eine natürliche Folge: die Spezialisierung. Weil einfach nicht alle Zahnärzte alles wissen, an jedem Kongreß und an allen angebotenen Seminaren teilnehmen können, gibt es in anderen Ländern schon längst Expertenteams, die sich auf spezielle Zahnprobleme konzentriert haben.
Kontakt
INSTITUT FÜR ZAHNREGULIERUNGEN UND KIEFERORTHOPÄDIE GESMBH
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A – 1060 Wien
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